Hoffentlich kostet es nicht ein Vermögen.
Einer der wichtigsten Faktoren bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuungskraft sind DIE KOSTEN.
Vertrauen und Erfahrung sind im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sehr wichtig, denn schließlich geht es um Ihre Betreuung.
Die Kosten für die Betreuung durch eine selbständige Betreuungskraft sind nicht gering, aber eine angemessene und faire Bezahlung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzepts.
Wir haben uns davon distanziert, BetreuerInnen zu sehr geringen monatlichen Preisen zu vermitteln.
Für die betreuten SeniorInnen ist eine Stabilität in der Betreuung sehr wichtig, deshalb sollte die Betreuungskraft nicht zu häufig wechseln.
NUR ein/eine BetreuerIn, der/die angemessen bezahlt wird, wird über Jahre zu derselben Familie zurückkehren, um die Betreuung zuverlässig zu übernehmen.
Sie verdienen für die gute Arbeit und liebevolle Fürsorge, die sie leisten eine leistungsgerechte Entlohnung.
Sie sind über Wochen von ihren eigenen Angehörigen getrennt und widmen sich hingebungsvoll dem/der zu Betreuenden.
Kosten der 24-Stunden-Betreuung
Wir legen besonderen Wert auf emotionale Werte, wie gegenseitiges Vertrauen und Fairness. Bei uns gibt es deswegen keine versteckten Gebühren.
Die fällige Rechnung wird auf Basis von Tagessätzen berechnet.
Die konkrete Tagessatz-Gestaltung wird jeweils individuell mit Ihnen vereinbart.
Die Frage der zu erwartenden Kosten kann erst nach dem Ausfüllen des Fragebogens geklärt werden. Eine detaillierte Preisübersicht und Auflistung der Leistungsinhalte finden Sie in Ihrem Angebot. Bitte beachten Sie, dass bei der Preisgestaltung folgende Bestandteile zu berücksichtigen sind:
berufliche Kompetenzen
Höhe des Betreuungsaufwands
vertraglich vereinbarter Umfang der Dienstleistung
Auf Grund der im Fragebogen getätigten Angaben, erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre
24-Stunden-Betreuung.
Sachaufwand für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich müssen Sie noch für den Sachaufwand, der sich aus der Unterkunft und der Verpflegung
der Betreuungskräfte
(im Haushalt der betreuten Person) ergibt, aufkommen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung, abzgl.
Förderung und Pflegegeld,
können von der zu betreuenden Person
oder ihren Angehörigen auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Unser Angebot wird speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst und spiegelt ein sehr faires
Preis-Leistungs-Verhältnis wider.